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Immobilien Schweden Hinweise zum MITBRINGEN von HAUSTIEREN nach Schweden!

Seit dem 3 Juli 2004 ist keine Genehmigung für die Einfuhr von Hunden oder Katzen nach Schweden erforderlich.

Heimtierausweis (Pass) für Hunde, Katzen und Frettchen.
Alle Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU reisen oder in die EU wiedereingeführt werden, müssen ab dem 3. Juli 2004 einen Heimtierausweis (Pass) haben. In Übereinstimmung mit der Vorlage im Beschluss 2003/803/EC wird dieser Heimtierausweis in der Amtssprache des Ausstellungsmitgliedsstaates und in Englisch verfasst. Bei allen Transporten zwischen EU Mitgliedsstaaten müssen Hunde, Katzen und Frettchen in Begleitung eines Heimtierausweises sein. Den Heimtierausweis muss der Reisende in seinem Heimatland anschaffen, d.h. ein Deutscher der am 3. Juli 2004 oder später nach Schweden einreist, muss einen von Deutschland ausgestellten Heimtierausweis für sein Tier mitführen.

Folgende Bedingungen gelten für die Einfuhr von Hunden und Katzen aus einem EU-Land ab  dem 3. Juli 2004 (weitere Informationen über den Status der Anschlussländer siehe unten):

- ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder mit einer deutlich lesbaren Tätowierung   Impfung gegen Tollwut, entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers, mit einem Präparat das von der WHO zugelassen ist (diese Impfung ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht erforderlich)
- Antikörpertiter, der mindestens 0,5 IE/ml Anti-Tollwut-Körper aufweist. Dieser Test muss frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung erfolgen, d.h. mit den gleichen Fristen wie heute (der Test ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht erforderlich). Wenn gemäss den Empfehlungen des Herstellers des Impfpräparates regelmässig eine Auffrischimpfung durchgeführt wird, ist kein erneuter Antikörpertest notwendig.
- Entwurmung gegen Zwergbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch einen Tierarzt mit einem Entwurmungsmittel mit Praziquantel-haltigem Wirkstoff, innerhalb von 10 Tagen vor der Einfuhr.


Pendler zwischen Schweden und Dänemark können auch weiterhin das 4-Wochen-Attest nutzen. Dokumentation in Form eines Passes (Heimtierausweis), in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert.

Einfuhrbestimmungen für Pferde:
Unter folgenden Bedingungen ist es gestattet, Pferde nach Schweden einzuführen:
-  Das Pferd muss einen Pass haben.
- Innerhalb der letzten 48 Stunden vor der Abfahrt muss ein Tierarzt ein Gesundheitszeugnis ausstellen. Dieses Zeugnis ist 10 Tage lang gültig, muss aber 6 Monate lang aufbewahrt werden.
- Übersteigt die Dauer der Fahrt 8 Stunden, so muss ein Fahrtenplan erstellt und von einem Tierarzt im Abreiseland begutachtet und per Unterschrift anerkannt werden.

Folgende Einfuhranforderungen wurden aufgehoben:
Gesundheitsattest, Impfung gegen Leptospirose und Hundestaupe sowie Einfuhrregistrierung/Genehmigung für Importeure. Das Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft empfiehlt jedoch, daß alle Tiere auch weiterhin gegen Leptospirose und Hundestaupe geimpft werden.


Bitte vergewissern Sie sich vor der Abreise beim schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft, dass diese Bestimmungen nicht geändert wurden. www.sjv.se

.Ihr Schweden Immobilien Team - für Immobilien in Schweden

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