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Hinweise zum MITBRINGEN von HAUSTIEREN nach Schweden!
Seit dem 3 Juli 2004 ist keine Genehmigung für die Einfuhr von Hunden oder Katzen
nach Schweden erforderlich.
Heimtierausweis (Pass) für Hunde, Katzen und Frettchen.
Alle Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU reisen oder in die EU
wiedereingeführt werden, müssen ab dem 3. Juli 2004 einen Heimtierausweis (Pass) haben.
In Übereinstimmung mit der Vorlage im Beschluss 2003/803/EC wird dieser Heimtierausweis
in der Amtssprache des Ausstellungsmitgliedsstaates und in Englisch verfasst. Bei allen
Transporten zwischen EU Mitgliedsstaaten müssen Hunde, Katzen und Frettchen in Begleitung
eines Heimtierausweises sein. Den Heimtierausweis muss der Reisende in seinem Heimatland
anschaffen, d.h. ein Deutscher der am 3. Juli 2004 oder später nach Schweden einreist,
muss einen von Deutschland ausgestellten Heimtierausweis für sein Tier mitführen.
Folgende Bedingungen gelten für die Einfuhr von Hunden und Katzen
aus einem EU-Land ab dem 3. Juli 2004 (weitere Informationen über den Status der
Anschlussländer siehe unten):
- ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder mit einer deutlich lesbaren Tätowierung
Impfung gegen Tollwut, entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers, mit einem
Präparat das von der WHO zugelassen ist (diese Impfung ist bei der Direkteinfuhr aus
Großbritannien und Irland nicht erforderlich)
- Antikörpertiter, der mindestens 0,5 IE/ml Anti-Tollwut-Körper aufweist. Dieser Test
muss frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung
erfolgen, d.h. mit den gleichen Fristen wie heute (der Test ist bei der Direkteinfuhr aus
Großbritannien und Irland nicht erforderlich). Wenn gemäss den Empfehlungen des
Herstellers des Impfpräparates regelmässig eine Auffrischimpfung durchgeführt wird, ist
kein erneuter Antikörpertest notwendig.
- Entwurmung gegen Zwergbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch einen Tierarzt mit
einem Entwurmungsmittel mit Praziquantel-haltigem Wirkstoff, innerhalb von 10 Tagen vor
der Einfuhr.
Pendler zwischen Schweden und Dänemark können auch weiterhin das 4-Wochen-Attest nutzen.
Dokumentation in Form eines Passes (Heimtierausweis), in dem der zuständige Tierarzt alle
notwendigen Maßnahmen notiert.
Einfuhrbestimmungen für Pferde:
Unter folgenden Bedingungen ist es gestattet, Pferde nach Schweden einzuführen:
- Das Pferd muss einen Pass haben.
- Innerhalb der letzten 48 Stunden vor der Abfahrt muss ein Tierarzt ein
Gesundheitszeugnis ausstellen. Dieses Zeugnis ist 10 Tage lang gültig, muss aber 6 Monate
lang aufbewahrt werden.
- Übersteigt die Dauer der Fahrt 8 Stunden, so muss ein Fahrtenplan erstellt und von
einem Tierarzt im Abreiseland begutachtet und per Unterschrift anerkannt werden.
Folgende Einfuhranforderungen wurden aufgehoben:
Gesundheitsattest, Impfung gegen Leptospirose und Hundestaupe sowie
Einfuhrregistrierung/Genehmigung für Importeure. Das Schwedisches Zentralamt für
Landwirtschaft empfiehlt jedoch, daß alle Tiere auch weiterhin gegen Leptospirose und
Hundestaupe geimpft werden.
Bitte vergewissern Sie sich vor der Abreise beim schwedischen Zentralamt für
Landwirtschaft, dass diese Bestimmungen nicht geändert wurden. www.sjv.se |
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