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Hinweise zum JEDERMANNSRECHT in Schweden!
Das schwedische Jedermannsrecht gibt jedem Menschen die Möglichkeit, die
schwedische Natur hautnah zu erleben und zu geniessen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie
in der Natur tun und lassen können, was Sie wollen. Nehmen Sie stets auf andere Menschen,
Tiere und Pflanzen Rücksicht!
NICHT STÖREN ODER ZERSTÖREN lautet die Grundregel. Damit Sie nicht gegen schwedische
Gesetze verstossen, beachten Sie auch bitte folgende Regeln:
Grundsätzlich dürfen Sie privaten oder öffentlichen Grund und Boden betreten und fremde
Gewässer benutzen. Ausgenommen hiervon sind Hausgrundstücke, Schonungen und bestellte
Felder. Weidegatter sind nach dem Passieren wieder zu schliessen. Das Vieh darf nicht
gestört, Zäune und Gatter nicht beschädigt werden.
Zelten Sie nicht in der Nähe oder Sichtweite von Wohnhäusern. Wollen Sie mit einer
Gruppe zelten oder als Einzelperson mehrere Nächte am selben Standort campieren,
benötigen Sie dazu die Erlaubnis des Grundeigentümers.
Wilde Beeren und Blumen sowie Pilze dürfen Sie pflücken, sofern diese nicht unter
Naturschutz stehen.
Natürlich dürfen Sie weder Bäume noch Sträucher absägen oder -hacken. Dies gilt auch
für Zweige und Baumrinde.
Sie dürfen baden und auch vorübergehend mit einem Boot anlegen und an Land gehen;
allerdings nicht auf Hausgrundstücken oder bei generellem Anlegeverbot.
Das Fischen mit Handangelgeräten ist an allen Küsten und den fünf grössten
schwedischen Binnenseen erlaubt und kostenlos. Eine Ausnahme bildet der Lachsfang an der
Küste Norrlands. Für alle anderen Gewässer benötigen Sie einen Angelschein.
Das Fahren im Gelände mit Auto, Motorrad, Moped oder Mofa ist nicht gestattet.
Schon bei geringster Brandgefahr ist das Feuermachen verboten! Entfachen Sie nie ein Feuer
auf Felsen sie bersten!
Nehmen Sie Rücksicht auf Tiere, lassen Sie Nester und Jungtiere unbehelligt.
Lassen Sie nach Ihrem Besuch in der schwedischen Natur keinen Unrat zurück. Geniessen und
schützen Sie die schwedische Natur!
Herzlich willkommen!
Für weitere Informationen zu Umwelt, Natur, Jedermannsrecht usw. wenden Sie sich bitte
u.a. an das Staatliche Amt für Umweltschutz:
Naturvårdsverket
Blekholmsgatan 5
S-106 48 STOCKHOLM
Tel: +46/8/698 10 00
Fax: +46/8/20 29 25
E-mail: natur@environ.se
Homepage:www.environ.se (in Englisch
und Schwedisch) |
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